F.A.Q.

„Ich war beim „TÜV“ und brauche einen IMPACT-Test …?

    Immer wieder erreichen uns Anfragen: „Ich brauche einem IMPACT Test!“ Der Hintergrund ist der, dass die Anfragenden mit irgendwelchen OE/OEM Leichtmetallrädern zur Abnahme bei einer Überwachungsorganisationen vorfahren, um diese OE/OEM Leichtmetallräder auf Ihrem Fahrzeug eintragen zu lassen. Aus uns unerfindlichen Gründen besteht der Prüfer auf die Vorlage eines IMPACT Test, weil der IMPACT Test in einer nicht näher genannten Richtlinie gefordert wäre. Und diese Vorschrift wäre NEU. Bei Vorlage eines positiven IMPACT Testes würde eine Abnahme erfolgen können.

    GRUNDSÄTZLICHES: Unsere Leistungen erstreckt sich ausschließlich auf den gewerblichen Kundenkreis!

    Um unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen zu können braucht ein Auftraggeber:

    • gewerbliche Tätigkeit als Hersteller oder Vertrieb.
    • ISO Zertifizierung nach ISO 9001.
    • ersatzweise – eine Verifizierung auf Basis der genehmigungsrelevanten Anforderungen an einen Sonderradhersteller /-Vertrieb.
    • ein Vertrieb muss seitens des Sonderradherstellers über eine Legitimation verfügen, um Prüfungen des Herstellers mit dessen Produkt durchführen zu können.
    • es bedarf einer Konstruktionszeichnung.
    • die Richtlinien fordern eine Beschreibung des Fahrzeugteils.

    Erst nach eingehender Prüfung aller Voraussetzungen werden wir tätig. Aus den vorgenannten Gründen ist es unmöglich die Forderung nach einem IMPACT Test des Prüfers der Überwachungsorganisation erfüllen zu können. Wir würden diese Forderung sogar als Anzeichen einer gewissen Ahnungslosigkeit bezeichnen, denn Eintragungen von OE/OEM Leichtmetallrädern auf artfremden Fahrzeugen ist nach unserer Auffassung unzulässig. Es existiert keine rechtsgültige Arbeitsgrundlage für diese Abnahme.

    … und nach einem IMPACT Test ist auch das stabilste Leichtmetallrad krumm wie eine Banane.

Es gibt nicht nur FAKE NEWS – sondern auch FAKES = Fälschungen bei Leichtmetallrädern!

    Ein vermeintlicher Hauch von Luxus und Glamour für Alle? Nicht ganz: Denn mit dem Kauf eines gefälschten Markenprodukts kauft man nicht automatisch das Image des Original-Markenprodukts. Jede Kopie ist und bleibt eine Kopie – billig, plump und peinlich – und teils sogar gefährlich.

    Risiko Fälschung

    Geben Sie sich nicht blauäugig der Illusion hin, Ziel der Fälscher sei es, Ihnen als Konsument mehr Vielfalt oder günstige Alternativen zu bieten. Die Nachahmer handeln rücksichtslos und rein profitorientiert. Der vermeintlich günstige Preis vieler Plagiate und Fälschungen kommt nicht von ungefähr: Dahinter stehen oft minderwertige Materialien, fehlende Qualitäts- und Sicherheitskontrollen und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen.

    Der deutsche ZOLL hat die Produktpiraterie im Blick.

    Überwachungsorganisationen die Fälschungen von geschützten Leichtmetallräder Designs durch Abnahmen nach §19(2) in Verbindung mit §21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungsordnung) durch eine Abnahme legalisieren gefährden nicht nur die Straßenverkehrssicherheit, sondern verstoßen gegen geltende Rechtsprechung.


CoP … was ist das denn …? Wir haben doch ISO9001!

Warum werden COP-Prüfungen durchgeführt?

    CoP bedeutet Conformity of Production, also die Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion. Durch Qualitätssicherungsmaßnahmen soll die Herstellung stets gleichbleibender Produkte sichergestellt werden, die mit dem ursprünglich entwickelten Produkt identisch sind. Ein Hersteller ist nach erteilter Typgenehmigung berechtigt Fahrzeugteile oder Fahrzeuge serienmäßig herzustellen. Dabei muss er sicherstellen, dass diese gefertigten Produkte weiterhin mit dem genehmigten Produkt übereinstimmen. Durch diese Konformität soll die Qualität der hergestellten Produkte gewahrt werden. Jedes hergestellte Fahrzeug, System oder Bauteil soll dem genehmigten Typ entsprechen. Dies ist unter anderem notwendig um produktionsbedingte Fehler und Sicherheitsrisiken zu vermeiden. Es kann somit geplante COP-Prüfungen geben (siehe COP-Plan) oder anlassbezogene Produktüberprüfungen, z.B. bei Zweifeln an der Konformität nach Hinweisen von Verbrauchern, Behörden oder als Folge von Systemüberprüfungen (COP-Q).

    © NT - PFEIL Automotive 2022

Was ist eine COP Prüfung?

    Für eine wirksame Kontrolle der Konformität des gefertigten Fahrzeuges, Systems oder Bauteiles mit dem genehmigten Typ muss der Inhaber einer Typgenehmigung festgelegte Prüfverfahren einführen und diese anwenden. Dazu müssen der laufenden Serie Produkte entnommen werden. Die regelmäßige Durchführung der durchgeführten Prüfungen in definierten Abständen muss protokolliert werden, und die Ergebnisse müssen der für die Typgenehmigung zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden.

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COP-P und COP-Q: Welche Formen der COP Prüfung gibt es?

    Es gibt grundsätzlich zwei Arten von CoP-Prüfungsformen (CoP-Q | CoP-P) im Rahmen der ISO9001 Zertifizierung im Zusammenhang mit den genehmigungsrelevanten Anforderung (GRA) (siehe dazu auch GRA in den FAQ) LINK: GRA Maßnahmen zur Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion – Conformity of Production (CoP) Die COP-Q Prüfung Überprüft die Verfahren und Abläufe beim Genehmigungsinhaber, also die Fertigungs- und Prüfverfahren und das QM-System, um sicherzustellen, dass die genehmigten Produkte mit konstanter Qualität entsprechend der Genehmigung gefertigt werden können. Dies beinhaltet auch eine COP-Q Prüfung im Rahmen einer sogenannten Anfangsbewertung VOR Erteilung einer Typgenehmigung. Die COP-P- Prüfung Überprüft die Produkte auf Konformität, also die Übereinstimmung der gefertigten Produkte mit dem genehmigten Muster.

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Wer ist für die COP-Prüfung zuständig?

    Der Hersteller ist für die Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion verantwortlich (VO 2018/858 EU - Artikel 13 - Allgemeine Pflichten der Hersteller). Dafür muss der Hersteller verantwortliche Mitarbeiter benennen, die kompetent sind und regelmäßig geschult werden. Dies ist zu dokumentieren. Die vom Hersteller getroffenen Vorkehrungen zur Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion sollten von der zuständigen Behörde oder von einem zu diesem Zweck benannten ausreichend qualifizierten Technischen Dienst genehmigt sowie unabhängig und regelmäßig nachgeprüft werden (VO 2018/858 EU) Für beide Fälle (CoP-Q | CoP-P) ist immer der Technischen Dienst zuständig (CoP-P: A, B, D ; CoP-Q: C) VO 2018/858 EU - Artikel 68 . Als Technischer Dienst Typ A, B, D haben wir einen Anspruch auf Vorhandensein einer CoP-Prüfung für die Sonderräder, die Bestandteil unserer Anwendungsgutachten sind. In jedem Fall sind wir als benannter Technischer Dienst für die Einhaltung der CoP-Prüfungen für die von uns erstellten Typgenehmigungen zuständig, auch wenn ein anderer Technischer Dienst die Festigkeitsprüfung durchgeführt hat.

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Was ist ein COP-Plan? Was ist in diesem COP-Plan enthalten

    Der Zertifikats-Inhaber/Gutachten-Inhaber hat grundsätzlich einen CoP-Prüfplan zu führen. Darin sind die geprüften Sonderräder aufzuführen, die in einem Zertifizierungs-Turnus in chronologischer Reihenfolge zu prüfen sind. Hinzu kommen die Sonderräder, die Bestandteil einer Typgenehmigung sind (Allgemeine Betriebserlaubnis, Teil- Typgenehmigung, Teilegutachten). Die Bedeutung der Produkte im Hinblick auf Verkehrssicherheit und Umweltbelastung sollte ebenfalls berücksichtigt werden. Ebenso der zeitliche Abstand zur vorangegangenen Überprüfung und deren Ergebnisse und die Verbreitung der Objekte am Markt.

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Wie ist das Verfahren zum Ablauf einer COP-Prüfung

    Zur Produktionsüberprüfung werden Fahrzeugteile aus der Produktion entnommen, um diese auf Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ hinzuuntersuchen.

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Was passiert bei Abweichungen/ Nichtbestehen einer COP Prüfung?

    Hersteller bzw. Importeure werden aufgefordert, nach Abweichungen alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Verfahren zur Gewährleistung der Übereinstimmung der Produkte einzuhalten. Gegebenenfalls müssen Genehmigungsobjekte nachgearbeitet werden. Eventuell müssen bereits in Verkehr gebrachte Genehmigungsobjekte zurückgerufen werden. Treten schwerwiegende Abweichungen auf, die bspw. die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, wird die Genehmigung gem. VO 2018/858 EU - Artikel 31 widerrufen.

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