Begriffsdefinition

Übliche Betriebsbedingung

Als übliche Betriebsbedingung gilt die Verwendung des Fahrzeugs innerhalb der von der StVZO vorgegebenen technischen Grenzen unter Zugrundelegung der Straßenverhältnisse in den EU-Mitgliedstaaten.

Draht-Speichenrad

Draht-Speichenräder sind Räder, bei denen die Felge durch Drahtspeichen und Befestigungsnippel mit der Nabe verbunden ist.

Dreifachachsen

Achsaggregate von Anhänger und Sattelanhänger gemäß Richtlinie.

Dynamischer Reifenhalbmesser

Der dynamische Reifenhalbmesser ist der nach DIN bei 60 km/h ermittelte Abrollumfang, dividiert durch 2p.

Einteilige Räder

Einteilige Räder sind Räder, deren Radkörper nur aus einem Teil besteht.

Einpresstiefe

Die Einpresstiefe ist der Abstand von der Felgenmitte (halbe „Maulweite“) des Rads bis zur Radanschlussfläche. Die Einpresstiefe wird als positiv bezeichnet, wenn die Radanschlussfläche von der Radmitte zur Radaußenseite hin verschoben ist (DIN 70020 Teil 5) und als negativ, wenn sie zur Radinnenseite hin verschoben ist.

Felge

Die Felge ist der den Reifen tragende Teil des Rads, der das Felgenhorn, die Felgenschulter und das Felgenbett umfasst.

Felgen-Maulweite

Die Felgen-Maulweite ist der Abstand zwischen den Innenseiten der Felgenhörner. Dieses Maß wird codiert oder in Millimeter angegeben.

Felgen-Nenndurchmesser

Der Felgen-Nenndurchmesser ist der Durchmesser im Wulstsitz der Felgenschulter; er wird meistens nicht in mm angegeben, sondern durch einen Code, der mit der Durchmesserangabe in Zoll identisch ist.

Felgenbett

Das Felgenbett ist der Innenboden der Felge.

Felgenhorn

Das Felgenhorn begrenzt die Felgenschulter in axialer Richtung nach außen.

Felgenschulter

Auf der Felgenschulter sitzt der Reifenwulst auf.

Felgenumfang

Der mit Felgenmaßband nach DIN ermittelte Umfang eines Rades.

Geländefahrzeuge

Geländefahrzeuge im Sinne der Richtlinie sind solche Fahrzeuge, die den Definitionen der Richtlinie genügen.

Lastspielzahl

Lastspielzahlen bzw. „Überrollung“ ist die Anzahl der vollständigen Schwingungen des umlaufenden und ggf. wechselnden Prüfmoments.

Lochkreisdurchmesser

Der Lochkreisdurchmesser ist der Teilkreisdurchmesser der Bolzenlöcher für die Befestigung des Rads an der Fahrzeug-Nabe.

Mittenzentrierung

Die Mittenzentrierung ermöglicht die Zentrierung des Rads am Nabenflansch.

Nabenabdeckung

Die Nabenabdeckung ist eine Abdeckung des Mittenlochbereichs.

Radanschlussfläche

Die Radanschlussfläche ist die Planfläche (innere Anlagefläche) des Rads, die am Nabenflansch anliegt.

Radanschlussmaße

Die Radanschlussmaße sind die vom Fahrzeug-Hersteller zur Befestigung des Rades festgelegten Maße.

Radbefestigungsteile

Die Radbefestigungsteile sind das zur Befestigung des Rads erforderliche Zubehör.

Radfamilie

Eine Radfamilie wird durch Sonderräder mit identisch gegossenem Radkörper und mit gleicher Kontur gebildet, deren Ausführungen sich durch Lochkreisdurchmesser, Lochzahl, Einpresstiefe, Mittenlochdurchmesser und Durchmesser der Befestigungsbohrungen unterscheiden.

Radlast

Radlast ist die in der Kontaktfläche des Reifens wirkende Normalkraft.

Seitenkraft

Die Seitenkraft ist die während einer Kurvenfahrt, bei Seitenwind sowie bei seitlich geneigten Fahrbahnen auf den Reifen wirkende horizontale Kraftkomponente, quer zur Fahrtrichtung.

Sicherheitsschultern (Humps)

Sicherheitsschultern sind Felgenschultern gemäß DIN-, ISO-Norm bzw. E.T.R.T.O.-Standard.

Scheibenräder

Scheibenräder bestehen aus der Felge und einer eingeschweißten, eingenieteten oder eingeschraubten Radscheibe (Radschüssel).

Sonderräder

Sonderräder sind solche Räder, die unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen an einem Fahrzeug verwendet werden können, jedoch nicht in der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs enthalten sind.

Identräder

Identräder sind Räder, die unter Verwendung derselben Fertigungseinrichtungen produziert werden, wie die vom Fahrzeughersteller serienmäßig angebauten und mit der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs genehmigten Räder; sie unterscheiden sich von den serienmäßig angebauten Rädern nur durch das fehlende Warenzeichen und/oder die fehlende Teilenummer des Fahrzeugherstellers und der zusätzlichen Kennzeichnung. Identräder können einem vereinfachten Verfahren zur Prüfung und Genehmigung unterzogen werden.

Nachbauräder

Nachbauräder sind Stahlscheibenräder, die den serienmäßig angebauten und mit der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs genehmigten Rädern nachgebaut sind; sie entsprechen in allen Maßen, Werkstoff und Standfestigkeit den vom Fahrzeughersteller in Serie angebauten Rädern. Nachbauräder können einem vereinfachten Verfahren zur Prüfung und Genehmigung unterzogen werden.

Rahmenrichtlinie 2007 / 46 / EG

Rahmenrichtlinie 2007 / 46 / EG Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen tech-nischen Einheiten für diese Fahrzeuge. Fahrzeugklassen M (Pkw und Busse), N (Lkw), O (Anhänger für Klassen M und N).

Verordnung (EU) Nr. 167 / 2013

Verordnung (EU) Nr. 167 / 2013 Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Februar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen Fahrzeugklassen T (Zugmaschinen auf Rädern), C (Zugmaschinen auf Gleisketten) etc.

Verordnung (EU) Nr. 168 / 2013

Verordnung (EU) Nr. 168 / 2013 Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei-oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen Fahrzeugklasse L (Fahrräder mit Antriebssystem, zweirädrige und dreirädrige Kleinkrafträder, zweirädrige und dreirädrige Krafträder, Krafträder mit Beiwagen, leichte und schwere Straßen-Quads sowie leichte und schwere Vierradmobile).

Typgenehmigung

Typgenehmigung Das Verfahren, nach dem eine Typgenehmigungsbehörde bescheinigt, dass ein Typ eines Fahrzeugs, eines Systems, eines Bauteils oder einer selbstständigen technischen Einheit den einschlägigen Verwaltungsvorschriften und technischen Anforderungen entspricht.

Nationale Typgenehmigung

Nationale Typgenehmigung Ein Typgenehmigungsverfahren nach dem nationalen Recht eines Mitgliedstaats; die Gültigkeit einer solchen Genehmigung beschränkt sich auf das Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats. In Deutschland zum Beispiel eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) nach § 20 StVZO oder eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) nach § 22a StVZO.

Typgenehmigungsbogen

Typgenehmigungsbogen Das Dokument, mit dem die Genehmigungsbehörde amtlich bescheinigt, dass für einen Typ eines Fahrzeugs, eines Systems, eines Bauteils oder einer selbstständigen technischen Einheit eine Genehmigung erteilt wurde.

Beschreibungsbogen

Beschreibungsbogen Das im entsprechenden Anhang einer Rahmen- bzw. Einzelrichtlinie oder Einzelverordnung als Muster wiedergegebene Dokument, das die Beschreibungsmerkmale enthält, die vom Antragsteller anzugeben sind. Der Beschreibungsbogen ist Bestandteil der Beschreibungsmappe.

Beschreibungsmappe

Beschreibungsmappe Die Gesamtdokumentation einschließlich Beschreibungsbogen, Berechnungen, Daten, Zeichnungen, Fotografien usw., die vom Antragsteller einzureichen ist; diese Mappe wird heute fast ausschließlich in elektronischer Form vorgelegt.

Rechtsakt

Rechtsakt Eine Einzelrichtlinie, eine Einzelverordnung oder eine dem geänderten Übereinkommen von 1958 entsprechende als Anhang beigefügte UNECE-Regelung. Zum Beispiel die UNECE-Regelung Nr. 13 „Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge der Klassen M, N und O hinsichtlich der Bremsen“.

Bauteil

Bauteil Eine den Anforderungen eines Rechtsakts unterliegende Einrichtung, die Bestandteil eines Fahrzeugs sein soll und für die unabhängig von einem Fahrzeug eine Typgenehmigung erteilt werden kann, sofern der Rechtsakt dies ausdrücklich vorsieht. Zum Beispiel: Leuchten, Scheinwerfer, Sicherheitsglas, Reifen, mechanische Verbindungsbauteile, Rückspiegel. Bauteil-Typgenehmigungen wurden früher in Deutschland auch als EWG-Bauartgenehmigung bezeichnet.

Selbstständige technische Einheit

Selbstständige technische Einheit Eine den Anforderungen eines Rechtsakts unterliegende Einrichtung, die Bestandteil eines Fahrzeugs sein soll und für die gesondert, jedoch nur in Bezug auf einen oder mehrere bestimmte Fahrzeugtypen, eine Typgenehmigung erteilt werden kann, sofern der Rechtsakt dies ausdrücklich vorsieht. Zum Beispiel: hinterer Unterfahrschutz, Kraftstoffbehälter, Scheinwerferreinigungsanlage. Typgenehmigungen als selbstständige technische Einheit wurden früher in Deutschland auch als EWG-Bauartgenehmigung bezeichnet.

System

System Eine den Anforderungen eines der Rechtsakte unterliegende Gesamtheit von Einrichtungen, die gemeinsam eine oder mehrere bestimmte Funktionen in einem Fahrzeug erfüllen. Zum Beispiel: Fahrzeug hinsichtlich der Bremsanlage, Fahrzeug hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungseinrichtungen, Fahrzeug hinsichtlich der Anbringungsstelle des hinteren Kennzeichens. System-Typgenehmigungen wurden früher in Deutschland auch als EG-Teilbetriebserlaubnis bezeichnet.

Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung

Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung Eine Typgenehmigung, die auf der Grundlage der Rahmenrichtlinie 2007 / 46 / EG oder der Verordnungen 167 / 2013 oder 168 / 2013 erteilt wurde. Nur in Verbindung mit einer Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung kann ein Fahrzeughersteller Fahrzeuge mit einer Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity – CoC) in Verkehr bringen.

Einphasen-Typgenehmigung

Einphasen-Typgenehmigung Ein Genehmigungsverfahren, bei welchem das gesamte Fahrzeug in einem einzigen Vorgang genehmigt wird. Bei diesem Verfahren liegen keine separaten Systemgenehmigungen vor. In der Praxis wird dieses Verfahren aufgrund der überschaubaren Anzahl von zu erfüllenden Rechtsakten häufig bei kleinen Anhängern angewandt. Auch wenn ein Hersteller nur einen einzigen Fahrzeugtyp fertigt, ist dieses Genehmigungsverfahren oft sinnvoll.

Mehrphasen-Typgenehmigung

Mehrphasen-Typgenehmigung Ein Genehmigungsverfahren, bei dem schrittweise für sämtliche zum Fahrzeug gehörenden Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten die Typgenehmigungen erteilt werden und welches schließlich zur Genehmigung des vollständigen Fahrzeugs führt. Bei diesem Verfahren liegen Systemgenehmigungen für jeden Rechtsakt vor.

Gemischte Typgenehmigung

Gemischte Typgenehmigung Ein Mehrphasen-Typgenehmigungsverfahren, bei dem die Genehmigungen für ein System oder mehrere Systeme in der Schlussphase des Genehmigungsverfahrens für das gesamte Fahrzeug erteilt werden, ohne dass für diese Systeme ein EG-Typgenehmigungsbogen ausgestellt werden muss. Bei diesem Verfahren wird die Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften in der Regel teilweise durch technische Berichte nachgewiesen. Dieses Verfahren wird häufig im Mehrstufen-Typgenehmigungsverfahren zur Genehmigung vervollständigter Fahrzeuge angewandt.

Mehrstufen-Typgenehmigung

Mehrstufen-Typgenehmigung Das Verfahren, nach dem ein oder mehrere Mitgliedstaaten bescheinigen, dass – je nach Fertigungsstand – ein Typ eines unvollständigen oder vervollständigten Fahrzeugs den einschlägigen Verwaltungsvorschriften und technischen Anforderungen einer der Rahmenrichtlinien / Rahmenverordnungen entspricht. Dieses Verfahren nutzen zum Beispiel viele Aufbau-und Wohnmobilhersteller, um aus unvollständigen, typgenehmigten Basisfahrzeugen vervollständigte Fahrzeuge mit einer Übereinstimmungsbescheinigung in Verkehr bringen zu können.

Übereinstimmungsbescheinigung / Certificate of Conformity (CoC)

Übereinstimmungsbescheinigung / Certificate of Conformity (CoC) Das im entsprechenden Anhang der Rahmenrichtlinie 2007 / 46 / EG oder der Verordnungen 167 / 2013 oder 168 / 2013 wiedergegebene, vom Hersteller ausgestellte Dokument, mit dem bescheinigt wird, dass ein Fahrzeug der darin genannten Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung entspricht.

Typ, Varianten, Versionen

Typ, Varianten, Versionen Fahrzeuge einer bestimmten Fahrzeugklasse, die sich zumindest hinsichtlich der in der¢ Rahmenrichtlinie 2007 / 46 / EG Anhang II Teil B,¢ Verordnung (EU) Nr. 167 / 2013 Artikel 3,¢ Verordnung (EU) Nr. 168 / 2013 Artikel 3aufgeführten wesentlichen Merkmale nicht unterscheiden. Ein Fahrzeugtyp kann Varianten und Versionen umfassen. Das Typgenehmigungsverfahren ermöglicht es daher, unterschiedliche Fahrzeuge in einer einzigen Typgenehmigung zusammenzufassen.

Genehmigung eines Einzelfahrzeugs

Genehmigung eines Einzelfahrzeugs Das Verfahren, nach dem ein Mitgliedstaat bescheinigt, dass ein bestimmtes Fahrzeug oder ein Fahrzeug, welches eine Einzelausführung darstellt, den einschlägigen Verwaltungsvorschriften und technischen Anforderungen entspricht. Für Fahrzeuge der Klassen M, N, O ist die Einzelgenehmigung in Artikel 24 der Rahmenrichtlinie 2007 / 46 / EG geregelt. Die nationale Umsetzung in Deutschland ist in § 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) geregelt. Die nach Landesrecht zuständige Behörde (häufig die lokale Zulassungsstelle) erteilt dabei die Genehmigung. Da das Einzelgenehmigungsverfahren weder in der Verordnung (EU) Nr. 167 / 2013 noch in der Verordnung (EU) Nr. 168 / 2013 aufgenommen wurde, gelten für die Genehmigung von Einzelfahrzeugen der Klassen T, C, R, S und L weiterhin nur rein nationale Verwaltungsvorschriften. Daher gilt für die Genehmigung dieser Fahrzeuge in Deutschland § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Hersteller

Hersteller Die Person oder Stelle, die gegenüber der Genehmigungsbehörde für alle Belange des Typgenehmigungs- oder Autorisierungsverfahrens sowie für die Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion verantwortlich ist. Die Person oder Stelle muss nicht notwendigerweise an allen Stufen der Herstellung des Fahrzeugs, des Systems, des Bauteils oder der selbstständigen technischen Einheit, das bzw. die Gegenstand des Genehmigungsverfahrens ist, unmittelbar beteiligt sein.

Fertigungsstätte

Die Fertigungsstätte ist die Person oder Stelle, die den abschließenden genehmigungsrelevanten Fertigungsschritt des Fahrzeugs, des Systems, des Bauteils oder der selbstständigen technischen Einheit vornimmt. Eine Fertigungsstätte trägt, anders als der Hersteller, nicht die Verantwortung für die Belange des Typgenehmigungsverfahrens und die Übereinstimmung der Produktion.

Technischer Dienst

Ein Technischer Dienst ist eine Organisation oder Stelle, die von der Genehmigungsbehörde eines Mitgliedstaats als Prüflabor für die Durchführung von Prüfungen oder als Konformitätsbewertungsstelle für die Durchführung der Anfangsbewertung und anderer Prüfungen und Kontrollen im Auftrag der Genehmigungsbehörde benannt wurde.

Genehmigungsbehörde

Die Genehmigungsbehörde eines Mitgliedstaats, die zuständig ist für alle Belange der Typgenehmigung für Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten oder der Einzelgenehmigung für ein Fahrzeug sowie für das Autorisierungsverfahren und für die Ausstellung und gegebenenfalls den Entzug von Genehmigungsbögen; sie fungiert ferner als Kontaktstelle für die Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten, benennt die Technischen Dienste und sorgt dafür, dass der Hersteller seine Pflichten in Bezug auf die Übereinstimmung der Produktion erfüllt. Für Belange der Typgenehmigung ist in Deutschland das Kraftfahrt-Bundesamt zuständig. Die zuständige Behörde für die Genehmigung von Einzelfahrzeugen ist in Deutschland je nach Landesrecht eine andere, häufig ist es die lokale Zulassungsstelle.