Unterlagen

Einzureichende Unterlagen

Für jeden einzelnen Radtyp sind vom Antragsteller die nachstehend aufgeführten Unterlagen für die Beantragung einer ABE, in dreifacher Ausfertigung und für die Beantragung eines Teilegutachtens, in einfacher Ausfertigung vorzulegen. Eine technische Beschreibung mit allen wichtigen Angaben sowie Nennung der Fertigungsstätten zu:

  • Herstellungsverfahren des Rohteiles,
  • mechanische Bearbeitung,
  • Wärmebehandlung,
  • Werkstoff mit chemischer Analyse und Festigkeitswerten.
  • Korrosionsschutz,
  • Anzugsmomente von Schraubenverbindungen,
  • Umfang der wichtigsten Qualitätskontrollen und deren Dokumentation,
  • Art und Anbringung der Auswuchtgewichte,
  • Mittenzentrierringe,
  • eventuelles Zubehör (z.B. Ventile, Radbefestigungsteile, Nabenabdeckungen bzw. Abdeckblech bei Lkw-Rädern) und
  • Fertigungszeichnungen des Rades und sämtlicher Zubehörteile.

Der Antragsteller muss die erforderliche Anzahl von Proben und Mustern der fertigen Räder der betreffenden Typen der Prüfstelle zur Verfügung stellen.

Zitat: StVZO - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung